Fragliches Umtauschrecht
Als ich mir heute morgen im Supermarkt mal wieder einen Salat gekauft hatte, fiel mir zum ersten Mal etwas auf dem Bon auf, worüber ich bisher noch nie nachgedacht hatte. Laut Ausdruck habe ich – wenn ich den Bon aufhebe – ein einmonatiges Umtauschrecht.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich auch nur einen müden Cent wiedersähe, wenn ich den Salat veruschte (der laut Aufdruck eine Mindesthaltbarkeit von noch immerhin 4 Tagen hat) in einem Monat zurückzugeben.