Größere Kleinsendungen

Die Urlaubsvertretung des lawblogs hat (vor einiger Zeit) kurz berichtet, dass die Wertgrenze für Kleinsendungen (derzeit bei 22 Euro) ab dem 1.12.2008 auf 150 Euro angehoben wird.

Das bedeutet, dass für Warensendungen, deren Gesamtwert (also die Summe der Brutto-Warenwerte1 aller Sendungen, die an einem Tag vom selben Absender an den selben Empfänger abgesendet wurden und von der selben Zollstelle abgefertigt werden) nicht mehr als 150 Euro betragen, zollfrei bleiben, also keine Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuer gezahlt werden muss.

Der Vollständigkeit halber noch der abschließende Hinweis von der Zoll-Seite:

Hinweis:

Für alkoholische Getränke und Tabakwaren müssen sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer (Branntwein- bzw. Tabaksteuer) entrichtet werden.

Röstkaffee ist zwar vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit, es muss allerdings die Kaffeesteuer gezahlt werden.

  1. 1 Also der Warenwert inklusive der ausländischen Umsatzsteuer, aber ohne Berücksichtigung der Versandkosten.

4 Reaktionen zu “Größere Kleinsendungen”

  1. #1
    Tony GERMANY Windows XP Mozilla Firefox 2.0.0.14 schreibt:

    hmm… ist ja alles wieder zurückgegangen.
    aber bald rentiert es sich eh nicht mehr, preise werden auch in zollbefreiten oder verminderten klassen ziemlich stark angehoben.

  2. #2
    angie GERMANY Windows XP Mozilla Firefox 2.0.0.14 schreibt:

    In Serbien sind es 500 Euro. Nur so zum Vergleich.

  3. #3
    MarkIsen GERMANY Windows XP Mozilla Firefox 2.0.0.14 schreibt:

    Oh endlich änderert sich da mal was und ich muss dann hoffendlich nicht mehr jedes mal hzum Zoll fahren wenn ich wieder mal ein Packet aus den USA bekomme

  4. #4
    Michael Web GERMANY Windows XP Mozilla Firefox 2.0.0.14 schreibt:

    Hey Super danke für die Information echt mal eine gute info.

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