Muss sich jeder ausziehen?

Bislang gebot der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in unserem Rechtsstaat eine gründliche Abwägung zwischen abzuwehrender Gefahr und potentieller Grundrechtseingriffe. So sind etwa Durchsuchungen von Personen bisher nur zulässig gewesen, wenn ein begründeter, objektiv beweisbarer Anfangsverdacht vorlag. Ein jüngst gesprochenes Urteil (AZ 6 K 74/05) des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes scheint von dieser Auffassung abzurücken und gibt den Polizisten eine Freikarte, auch und gerade gänzlich unverdächtige Personen einer gründlichen Durchsuchung1 zu unterziehen. (vgl. Meldung auf N24.de)

Im law blog, wo sich auch ein Auszug des Geschehenen findet, spricht RA Vetter von einem “Offenbarungseid des Rechtsstaates” – einer Einschätzung die ich als Laie teile.

Die 16-jährige Frau wollte am 11. März 2005 lediglich das Spiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Dynamo Dresden sehen und musste sich (anscheinend ohne ersichtlichen Grund) in einer offenen Kabine nahezu vollständig entkleiden. Das Gericht befindet es dabei sogar für vollkommen in Ordnung, dass der “Beschuldigten” nicht einmal der Grund der ganzen entwürdigenden Prozedur genannt wird. Zu guter Letzt schreibt das Gericht dem Opfer wohl auch noch eine Mitschuld für die Behandlung zu, da sie ja auch einfach von einem Stadionbesuch hätte absehen können.

In meine Vorstellung eines Rechtsstaates passt dies nicht. Nicht nur, dass seit dem 11. September (meines Erachtens) völlig überzogene Überwachungsgesetzte erlassen und Grundrechtseinschnitte vorgenommen werden, so soll sich demnächst jedermann auf Aufforderung eines Polizisten sämtlicher Grundrechte entledigen? Damit dürfte dann jeder Bürger unter Generalverdacht stehen und unser Rechtsgrundsatz zu “Schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist2“.

In der Hoffnung, dass an diesem Urteil in den kommenden Instanzen noch korrigiert wird, wünsche ich allen “Gästen” der WM (bei Freunden) viel Spaß vor und in den Stadien.

  1. 1 Hierbei bedeutet gründlich in dem im Urteil genannten Fall, dass die betroffene Person sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen, den BH auf Aufforderung hochzuklappen und den Slip bis zu den Knien herunterzuziehen hat.
  2. 2 Das erinnert mich irgendwie an die Folge Mission Farpoint von StarTrek, als Q erwähnt, auf der Erde hätte nach 2079 eben dieser Grundsatz in den Gerichten gegolten.

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