Neue Indizien im Fall ‘Shin Ramyun’
Im Fall “Shin Ramyun” traf heute ein sachdienlicher Hinweis von Gunman ein:
Anscheinend gibt es das vermutete Verbot nicht nur in Deutschland. So kann man etwa im Shop eines österreichischen Anbieters für exotische Lebensmittel aus Asien und Afrika (wokmania) folgendes lesen:
Leider ist diese Suppe momentan nicht verfügbar da der Lieferant einige Ingredenzien ändern muss damit sie wieder importiert und verkauft werden darf.
Ein weiteres Indiz, dass in den (zugegebener Maßen recht schmackhaften) Nudeln wohl Ingredienzen enthalten sein könnten, die der EU nicht gefallen.
Weiteres Googlen brachte folgenden beiläufigen Kommentar (aus Bonn?) hervor:
[…] Und Shin Ramyun sind die einzigen Instant-Nudeln die wirklich lecker ist. War neulich im Asia-Laden um wieder ein Paket zu holen, da wurde mir mitgeteilt, dass die jetzt angeblich verboten sind. […]
Ich suche weiter …

Freitag, 2. Juni 2006 um 1:47
Ich habe das Rätsel gelöst: Gewürze der Suppen von Nong Shim wurden ohne Kennzeichnung BESTRAHLT!
Mittwoch, 20. September 2006 um 15:49
Meinst du die Gewürzmischung oder die Nudeln?Hab mir gerade welche gekauft und wollte die Nudeln wegschmeissen.Ich weiss nur was den Nudeln.
Donnerstag, 21. September 2006 um 8:21
Laut EU-Schreiben (vgl. Blogeintrag “Shin Ramyun bestrahlt“) betrifft das nur die Gewürzmischung.
Aber warum wegschmeißen? Ich verzehre diese Marke seither ungehindert weiter und konnte keine Probleme feststellen. Wenn man also keine emotionalen oder moralischen Bedenken hat, sollte das den Genuss nicht schmälern, denke ich.
Samstag, 22. März 2008 um 8:35
Die Firma Nong Shim ist ja grade wieder in den Schlagzeilen, da musste ich an den Post hier denken :)
http://www.oe24.at/zeitung/wir.....268596.ece
Samstag, 22. März 2008 um 13:22
*würg*
Aber Danke, dass Du an mich gedacht hast :)