Vertreten oder vertreten werden?
Freitag, 11. Juli 2008Eine anwaltliche Angelegenheit bedarf vor der gütlichen Einigung noch einer kurzen Rücksprache mit dem gegenerischen Anwalt. Was liegt da näher als kurz bei der Anwaltskanzlei Schultz1 anzurufen, um das schnellsmöglich zu erledigen:
„Anwaltskanzlei Schultz, Sie sprechen mit Frau Mayer. Was kann ich für Sie tun?“
„Guten Tag, Schmidt mein Name, Firma Kunz hier. Ich hätte gern den Herrn Schultz gesprochen.“
„Der ist im Urlaub.“
„Aha. Und wer vertritt ihn?“
„Seine Sekretärin.“
„Seine Sekretärin?! Dann stelle ich meine rechtlichen Fragen an seine Sekretärin?“
„Ach so, nee. Um welche Sache geht es denn?“
„Um die Sache gegen Herrn Schneider.“
„Ja, dann vertritt Herr Schultz den Herrn Schneider.“
Sehr pfiffig2; darauf wäre ich jetzt nicht gekommen. Aber leider keine Antwort auf meine Frage.
Dann schreiben wir lieber wieder einen Brief.