Tag-Suchergebnis ‘Gesetz’

Personalausweis nicht mehr weggeben!

Montag, 5. Juli 2010

Ab dem 1. November diesen Jahres wird von den Behörden nur noch der neue, elektronische Personalausweis ausgestellt. Ohne hier über die möglichen Vor- und Nachteile1 zu sprechen, möchte ich hier kurz auf eine damit verbundene Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG)2 hinweisen.

Minderjährige Jugendliche in Diskotheken etwa kennen die Situation, dass sie zur Hinterlegung ihres Personalausweises aufgefordert werden, damit die zu entsprechender Zeit vom Personal sicher und gezielt aus dem „Tanzhaus“ entfernt werden können. Hier greift nun ab 1. November der neue Satz 3 im Absatz 1 des §1 PAuswG:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

§1 PAuswG Absatz 1 Satz 3; Geltung ab 01.11.2010

Es ist anscheinend zu gefährlich, den neuen, sichersten Personalausweis aller Zeiten angesichts der Menge und Art der dann auf ihm gespeicherten Daten in fremde Hände zu geben.

So sieht es also das Gesetz demnächst vor. Wie die Stellen, die bisher die Hinterlegung des Personalausweises verlangten, in Zukunft agieren werden, weiß ich nicht. Bei Diskotheken kann ich mit beispielsweise vorstellen, dass sie aufgrund ihres Hausrechts weiterhin darauf bestehen werden, dass die Besucher ihren Ausweis „freiwillig“ hinterlegen oder eben einfach keinen Einlass bekommen. Wie das dann rechtlich zu bewerten ist und ob sich Jugendliche dann Samstag Nachts mit dem Türsteher über die rechtliche Lage streiten wollen, weiß ich natürlich nicht.

Aber wenn die Regierung schon der Meinung ist, dass es mit dem neuen Ausweis in ein Gesetz gegossen gehört, dass man den neuen Personalausweis (besser) nicht aus der Hand geben sollte, ist es sicherlich angedacht, genau zu überlegen, wem man seine Identität im Scheckkartenformat in die „vertrauensvollen“ Hände legt.

  1. 1 Um eine kritische Betrachtung des neuen Personalausweises hat sich der Datenschutzbeauftragte bereits bemüht.
  2. 2 Natürlich gibt es in einem Land wie Deutschland auch ein eigenes Gesetz für den Personalausweis.

Was ist/wird 2009 anders?

Donnerstag, 1. Januar 2009

Als schneller Nachtrag zum letzten Beitrag – an dieser Stelle „Herzlich Willkommen im Jahr 2009!“ – hier noch schnell ein interessante Link zum Websenat, wo Ramón kurz ein paar wichtige Änderungen in 2009 zusammenfasst.

Artenschutz nötig?

Montag, 13. August 2007

Sollte man sich überlegen, das Grundgesetz unter Artenschutz zu stellen? Nach dem ganzen Ausschlachten und Aushöhlen „im Namen der Sicherheit“, wo Gesetze sich nicht mehr am Grundgesetz orientieren müssen, sondern einfach das Grundgesetz geändert werden soll, wenn es den eigenen Gesetzesideen im Wege steht.

Vielleicht muss ich irgendwann einmal meinem Kind Geschichtsunterricht über unseren ehemaligen Rechtsstaat erteilen: Weiterlesen »

Impressumspflicht nach TMG (und RStV)

Mittwoch, 13. Juni 2007

Auf vielen Blogs finden sich mittlerweile Impressa1, zumeist gemäß bzw. mit Verweis auf § 6 TDG bzw. § 10 Absatz 3 MDStV. Diese Zeiten sind aber seit dem 1.3.2007 vorbei!

Nunmehr wird nicht mehr nach Telediensten und Mediendiensten unterschieden, sondern beide Formen unter dem Namen „Telemedien“ gemeinsam im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Informationspflichten regeln die Paragraphen § 5 TMG und
§ 55 RStV.

Weitere Informationen zur Gestaltung eines aktuell gesetzeskonformen Impressums finden sich etwa bei „Links & Law“ oder in der „Wissenswerkstatt“ (hier finden sich auch wichtige Hinweise zur Positionierung und Gestaltung des Impressums).

Über Onlineshops finden sich Überlegungen im Medienrechtblog. Die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummer notwendig ist, ist noch nicht abschließend geklärt, wie man etwa Shopbetreiber-Blog, bei den JuraBlogs oder in der Handakte WebLAWg nachlesen kann.

Also ran an die Buletten und schnell das Impressum angepasst, oder gar schnell eines erstellt, wenn das eigene Blog noch kein solches aufweist.

Übrigens: Im Vektorrausch habe ich noch einen Link auf den Webimpressum-Assistenten, der das neue Gesetz auch schon berücksichtigt, gefunden.

  1. 1 Meinen rudimentären Schul-Latein-Kenntnissen zufolge dürfte das die korrekte Mehrzahl von „Impressum“ sein. Außerdem klingt es viel besser als „Impressumse“.

Powered by Simple Tagging (1.6.2)


This blog uses DigoWatchWP an anti-fraud plugin for Wordpress.