Tag-Suchergebnis ‘Recht’

Gefahr der netzartigen Struktur

Mittwoch, 1. April 2009

In der Blogosphäre macht derzeit (meiner Meinung nach durchaus zu Recht) der Beschluss 8 Gs 7/091 des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.1.2009, bzw. dessen Bestätigung im Beschluss Qs 45/092 des Landgerichts Karlsruhe vom 23.3.2009 die Runde, weil er scheinbar vollständiges Unverständnis und den vollständigen Augenmaß-Verlust bezüglich des Internets beweist. Die fragliche und viel zitierte Passage lautet (hier aus dem LG-Beschluss):

[…] Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn dieser erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind. […]

Beschluss Qs 45/09 des Landgerichts Karlsruhe vom 23.3.2009

Nimmt man diesen Satz für sich alleine, so wären vermutlich auf einen Schlag so ziemlich alle Webseiten-Betreiber straffällig geworden, weil vermutlich jeder irgendwann mal auf eine Seite verlinkt hat, die seinerseits irgendwann mal auf eine Seite verlinkt hat, die wiederum … – Ihr versteht, was ich meine.

Verallgemeinerte man das, dann könnte man natürlich sogar sagen, dass aufgrund der netzartigen Struktur der Gesellschaft jeder irgendwie jemanden kennt, der wiederum jemanden kennt, der … mal eine Straftat begangen hat. Daher schlägt das Sebi vor, dass wir uns alle kollektiv selbst deswegen anzeigen sollten.

Gut, das führt offensichtlich zu weit, aber dennoch bereitet es Sorgen, dass das im Zivilrecht geltende Störerhaftungs-Prinzip nun anscheinend auf das Strafrecht ausgeweitet wird.

Ganz unabhängig davon, ob ich mit diesen Entscheidungen einverstanden bin oder nicht, wird in den Diskussionen über diesen konkreten Fall/Beschluss aber häufig übersehen, dass diese Haftung für Link-Ketten gleich im nächsten Satz eingeschränkt wird:

[…] Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht.

Beschluss Qs 45/09 des Landgerichts Karlsruhe vom 23.3.2009

Das bedeutet – auch wenn diese „Einschränkung“ meiner Meinung nach viel zu vage bleibt – eben nicht, dass man für jede beliebige Link-Kette zur Rechenschaft gezogen werden kann, sondern lediglich für solche, deren strafbarer Inhalt sich auch zu Eigen gemacht wurde.

Aber natürlich sehe ich diese Entwicklung der Gerichtsentscheidungen mit Sorge. Mal sehen, was von unseren Rechten3 in ein paar Jahren noch übrig ist. Man traut sich ja jetzt schon wegen solcher Urteile kaum noch überhaupt kritisch über Dinge zu berichten.

Nachtrag 3.4.2009

Ähnlich wird diese Problematik auch im Beck-Blog analysiert.

  1. 1 Den Beschluss kann man sich als PDF-Datei im Internet-Law-Blog (Der Link mit dem Text „Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim“ am Anfang des Artikels) herunterladen.
  2. 2 Den Beschluss kann man sich als PDF-Datei im Internet-Law-Blog (Der Link mit dem Text „Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09“ am Ende des Artikels) herunterladen.
  3. 3 Fefe versucht sich in seinem Blog an einer Checkliste der Menschenrechte.

Jobangebot „superb“?!

Freitag, 22. Februar 2008

Soeben fand ich in meinem eMail-Postfach das nachfolgend wiedergegebene1, offensichtlich verlockende Jobangebot mit dem Betreff „Selbstständige Arbeit“:

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  1. 1 Ich habe dabei versucht, sowohl das Layout als auch die „Darstellung“ der Sonderzeichen der (wohlgemerkt text/plain-)eMail originalgetreu wiederzugeben, um an der „seriösen Außenwirkung“ des Anschreibens nichts zu verändern.

Artenschutz nötig?

Montag, 13. August 2007

Sollte man sich überlegen, das Grundgesetz unter Artenschutz zu stellen? Nach dem ganzen Ausschlachten und Aushöhlen „im Namen der Sicherheit“, wo Gesetze sich nicht mehr am Grundgesetz orientieren müssen, sondern einfach das Grundgesetz geändert werden soll, wenn es den eigenen Gesetzesideen im Wege steht.

Vielleicht muss ich irgendwann einmal meinem Kind Geschichtsunterricht über unseren ehemaligen Rechtsstaat erteilen: Weiterlesen »

Sie A****loch?!

Montag, 18. Juni 2007

Bei meinen unregelmäßigen Recherchen zum Thema Blog-Recht bin ich zufällig bin ich auf das noch ganz junge „Kriegs-Recht“-Blog von (Rechtsanwalt) Henning Krieg und auf die Ankündigung einer Artikelserie Blogs & Recht gestoßen.

Abgesehen davon, dass ich gespannt bin, welche nebelbehangenen Rechtsuntiefen dort vielleicht endlich auch für die vielen bloggenden juristischen Laien einmal verständlich erklärt werden, fand ich vor allem das Bild vom Hamburger Barcamp sehr amüsant. Es zeigt eine Folie aus einer Session „Blogs und Recht“ zum Thema Beleidigungen im Blog. Dort werden (sicherlich geschickt provokativ gewählt) zwei Urteile (bzw. Teile von Urteilsbegründungen) gezeigt, die klar machen, wie unsicher das Terrain für uns Blogger abgesteckt ist.

Zum einen wird ein Beschluss des OLG Köln1 zitiert, in dem festgestellt wird, dass die Bezeichnung einer Person als A****loch keinesfalls eine Beleidigung, sondern lediglich eine ‚pointierte Äußerung‘ des Missfallens darstelle. Andererseits konstatiert das zweite aufgeführte Zitat2, dass das Ansprechen eines anderen in der Du-Form eine Bekundung persönlichen Missachtung und beleidigend sei. :-/

Das sich bei solcher Rechtsprechung kein freizeitmäßiger Blogger mehr sicher ist, was er denn noch sorglos schreiben kann, dürfte kaum mehr verwundern. Ich persönlich finde die Titulierung als „A****loch“ um einiges beleidigender als die einfache Anrede mit „Du“, aber das scheinen die Gerichte wohl anders zu sehen. Vielleicht liegt’s am Altersunterschied?!

  1. 1 OLG Köln Beschluss vom 19.12.2001 – 28 T 8/01
  2. 2 Leider finde ich zum zweiten Zitat keine entsprechende Quelle im Internet, die ich hier verlinken könnte.

Wenn alle besoffen sind …

Donnerstag, 17. Mai 2007

Sowas kommt dabei heraus, wenn man zu lange arbeitet, zu viel Unangenehmes passiert und man dann bei bescheidenem Wetter im kleinen Auto (an dieser Stelle vielen Dank fürs mitnehmen) zu philosophieren beginnt und Spaß hat:

§ 3 StVZO:

Wenn alle besoffen sind, hat der Beifahrer Schuld.

(Achtung: Das ist kein geltendes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland! Der § 3 StVZO ist aufgehoben.)

Darf man einzelne Zahlen zensieren?

Sonntag, 13. Mai 2007

Na, in letzter Zeit im Netz hin und wieder über so eine seltsame (relativ große) Zahl (09 F9 11 02 9D 74 E3 5B…) gestolpert? Irgendeine Ahnung, was es damit auf sich hat? Warum alle Welt darüber redet/schreibt und warum beispielsweise Digg.com (erfolglos) versucht, das Eintragen dieser Zahl auf den eigenen Seiten zu verhindern? Warum man mittlerweile sogar schon ein T-Shirt mit dieser Zahl kaufen kann?

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Wohnungsdurchsuchung nicht blind erlauben

Dienstag, 6. März 2007

Vergangenen Sonntag wollten meine Freundin und ich das sonnige Märzwetter genießen, als wir im Treppenhaus auf halbem Wege auf drei uniformierte Polizeibeamte stießen, von denen uns einer andeutete, dass wir “jetzt nicht” dort vorbei kämen/könnten/dürften/sollten. Sie standen an einer Wohnungstür und sprachen gerade mit dem Bewohner durch das Tür-Fensterchen.

Worum es ging weiß ich nicht (und es geht mich auch nichts an), aber allzu schlimm scheint es nicht gewesen zu sein. Die Tür war später noch ganz.

Aber als wir dann eine halbe Stunde in der Wohnung darauf warteten, endlich raus zu dürfen, fiel mir ein Artikel vom Law Blog über Wohnungsdurchsuchungen wieder ein.

In diesem Artikel wird über eine aktuelle Methode der Polizei berichtet, das Einverständnis von Bewohnern zur Wohnungsdurchsuchung einzuholen, um den – möglicherweise erfolglosen – Weg über Staatsanwalt und Ermittlungsrichter zu vermeiden.

Als Quintessenz kann man sagen: Wenn die Polizei (auch morgens um halb sechs) vor der Tür steht und mächtig mit den Säbeln rasselt, sich nicht zur Unterschrift unter einer Einwilligung zur Wohnungsdurchsuchung überreden lassen (von anderen Dokumenten mal ganz zu schweigen) und einer Durchsuchung deutlich zu widersprechen.

Wenn die Beamten dann ohne Durchsuchungsbeschluss doch in die Wohnung kommen sollten (etwa wegen angeblicher Gefahr im Verzug1, oder ähnlichem), so ist dringend davon abzuraten, den Beamten dabei zu helfen (etwa durch das Öffnen von Schränken), um nicht in den Verdacht einer “schlüssigen Zustimmung” zur Durchsuchung zu geraten.

  1. 1 Zu 'Gefahr im Verzug' siehe auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1444/00) vom 20.2.2001.

Internet-Abo muss u.U. nicht bezahlt werden

Montag, 5. März 2007

Vor kurzem hatte ich zum Thema “Häufige Fragen zu Internet-Vertragsfallen” zwei lesenswerte Links gepostet.

Nunmehr ist in Sachen “Abo-Abzocke” ein Urteil ergangen, dass für viele Opfer sehr interessant sein könnte: Als ein Internet-Abo-Opfer nicht zahlen wollte, sollte die Zahlung gerichtlich eingefordert werden, aber das Amtsgericht München wies die Klage ab. Es heißt:

[…] Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

(aus der Pressemitteilung des AG München)

Vielleicht eine Argumentationshilfe für weitere Geschädigte, die sich zu wehren versuchen.

(gefunden auf dem Law Blog)

Häufige Fragen zu Internet-Vertragsfallen

Dienstag, 26. Dezember 2006

Da ich mittlerweile auch aus dem eigenen Bekanntenkreis von Leuten erfahren habe, dass sie auf vermeintlich kostenlose Internet-Angebote hereingefallen und unwissentlich ein teures Abo-Angebot angenommen haben, und diese Bekannten mich auch um Hilfestellungen für das weitere Vorgehen befragen, wollte ich an dieser Stelle auf die FAQ: Internet-Vertragsfallen von verbraucherrechtliches… hinweisen.

Auch interessant ist als erste Anlaufstelle der dort vor einem halben Jahr veröffentlichte Artikel Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen, den man sich spätestens dann einmal durchlesen sollte, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

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