Tag-Suchergebnis ‘Recht, AGB’

Internet-Abo muss u.U. nicht bezahlt werden

Montag, 5. März 2007

Vor kurzem hatte ich zum Thema “Häufige Fragen zu Internet-Vertragsfallen” zwei lesenswerte Links gepostet.

Nunmehr ist in Sachen “Abo-Abzocke” ein Urteil ergangen, dass für viele Opfer sehr interessant sein könnte: Als ein Internet-Abo-Opfer nicht zahlen wollte, sollte die Zahlung gerichtlich eingefordert werden, aber das Amtsgericht München wies die Klage ab. Es heißt:

[…] Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

(aus der Pressemitteilung des AG München)

Vielleicht eine Argumentationshilfe für weitere Geschädigte, die sich zu wehren versuchen.

(gefunden auf dem Law Blog)

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