Wenn alle besoffen sind …
Donnerstag, 17. Mai 2007Sowas kommt dabei heraus, wenn man zu lange arbeitet, zu viel Unangenehmes passiert und man dann bei bescheidenem Wetter im kleinen Auto (an dieser Stelle vielen Dank fürs mitnehmen) zu philosophieren beginnt und Spaß hat:
§ 3 StVZO:
Wenn alle besoffen sind, hat der Beifahrer Schuld.
(Achtung: Das ist kein geltendes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland! Der § 3 StVZO ist aufgehoben.)