Tag-Suchergebnis ‘TMG’

nochmal zum Thema Informationspflichten (Impressumspflicht)

Mittwoch, 20. Juni 2007

Da es anscheinend noch einige Unklarheiten bezüglich der Informationspflichten (vulgo: Impressumspflicht) für Weblogs gibt, hier noch schnell ein nachgereichter Link, der die Problematik in 5 Fragen kurz umreißt.

5 Fragen zu Impressumspflichten in Weblogs

Impressumspflicht nach TMG (und RStV)

Mittwoch, 13. Juni 2007

Auf vielen Blogs finden sich mittlerweile Impressa1, zumeist gemäß bzw. mit Verweis auf § 6 TDG bzw. § 10 Absatz 3 MDStV. Diese Zeiten sind aber seit dem 1.3.2007 vorbei!

Nunmehr wird nicht mehr nach Telediensten und Mediendiensten unterschieden, sondern beide Formen unter dem Namen „Telemedien“ gemeinsam im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Informationspflichten regeln die Paragraphen § 5 TMG und
§ 55 RStV.

Weitere Informationen zur Gestaltung eines aktuell gesetzeskonformen Impressums finden sich etwa bei „Links & Law“ oder in der „Wissenswerkstatt“ (hier finden sich auch wichtige Hinweise zur Positionierung und Gestaltung des Impressums).

Über Onlineshops finden sich Überlegungen im Medienrechtblog. Die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummer notwendig ist, ist noch nicht abschließend geklärt, wie man etwa Shopbetreiber-Blog, bei den JuraBlogs oder in der Handakte WebLAWg nachlesen kann.

Also ran an die Buletten und schnell das Impressum angepasst, oder gar schnell eines erstellt, wenn das eigene Blog noch kein solches aufweist.

Übrigens: Im Vektorrausch habe ich noch einen Link auf den Webimpressum-Assistenten, der das neue Gesetz auch schon berücksichtigt, gefunden.

  1. 1 Meinen rudimentären Schul-Latein-Kenntnissen zufolge dürfte das die korrekte Mehrzahl von „Impressum“ sein. Außerdem klingt es viel besser als „Impressumse“.

Powered by Simple Tagging (1.6.2)


This blog uses DigoWatchWP an anti-fraud plugin for Wordpress.

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.